Urlaub in Brandenburg mit einem Rasselistenhund

Urlaub in Brandenburg mit einem Rasselistenhund

Schön, dass Sie unser Urlaubsregion besuchen wollen und Ihren Schützling mitbringen.

Sollte Ihr Hund auf der Brandenburger Rasseliste zugehörig sein, sollten Sie folgendes beachten.

Die Rechtsgrundlage dafür ist der § 2 Abs. 5 der Hundehalterverordnung Brandenburg

Führen von Hunden

(5) Gefährliche Hunde, die außerhalb des Landes Brandenburg gehalten werden, haben im Land Brandenburg am Halsband neben dem Namen und der Adresse des Hundehalters die nach den dortigen Vorschriften erforderlichen Kennzeichnungen oder Markierungen zu tragen. Der Halter hat die entsprechenden Erlaubnisse oder Bescheinigungen mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß im Spreewald, Seenland, Cottbus uvm.

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